Wir bieten Ihnen fachgerechten Rehasport – von Ihrem Arzt verordnet und den Kassen gefördert!
Eine Leistung, über die Sie verfügen können und sollten. Denn Gesundheitsförderung ist die Basis eines guten Lebens.
Wir helfen Ihnen dabei!
z.B. Rückenbeschwerden wie HWS-LWS Syndrom, Bandscheibenvorfall, Bandscheibenvorwölbung oder Arthrose, Osteoporose, Muskeldysbalance sowie Adipositas etc.
Beim Rehasport handelt es sich um 50 Gymnastikstunden in einer Gruppe vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Der Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Rehabilitationssport in unserem Studio kann grundsätzlich in jedem Alter bei jeder Erkrankung am Bewegungsapparat in Betracht kommen.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/ physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Er kann aber auch bei akuten Beschwerden verordnet werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der orthopädischen Erkrankungen, die eine Teilnahme am Rehasport im Sportzentrum Neustadt / Aisch rechtfertigen:
Die Kombination aus Rehasport-Kurs und individuellem Gerätetraining bei uns im Sportzentrum Neustadt bringt den maximalen Erfolg:
Statement von unserer Rehasportlerin Roswitha:
"Als ich im Sportzentrum Neustadt anfing, konnte ich nicht Treppensteigen und kaum laufen. Ich kann es gar nicht glauben, was jetzt wieder alles geht - irre!! Die Kombination Reha-Kurs in der Gruppe und die individuelle Betreuung am Gerät haben dazu beigetragen."
>> zu den aktuellen Kurszeiten <<
Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht und betrifft Menschen, die chronisch krank sind oder auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden.
Die Kostenträger übernehmen die Leistungen nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011. Diese umfassen i.d.R. Gymnastikstunden, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen. Der Zeitraum wird bei Genehmigung der Verordnung von der Krankenkasse festgelegt.
Die Leistungen des Rehabilitationssport sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Rehasport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden! Diese Verordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX belastet nicht das Budget Ihres Arztes. Sprechen Sie Ihren Arzt auf Rehasport und die Verordnung 56 an. Die Verordnung 56 muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden.
Ihr Weg zum Rehasport:
Kontakt Trainingsstätte Sportzentrum Neustadt / Aisch: Tel. 09161 / 60 666.
Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
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